Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Personen, deren Arbeitsfähigkeit aufgehoben ist (unterhalb 3 Stunden am Tag). Kann ein erkrankter oder behinderter Mensch noch zwischen 3 und 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein, kommt die halb so hohe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Betracht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Teilzeittätigkeit ausgeübt wird oder die Person arbeitslos ist. Davon macht die sogenannte Arbeitsmarktrente eine Ausnahme. Wenn die...