Infolge eines Unfalls oder eines ärztlichen Behandlungsfehlers muss der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Betroffenen umfassend entschädigen. Dazu gehört auch der Ersatz des Einkommens, das aufgrund des Schadensereignisses nicht erzielt werden kann. Davon umfasst ist bei Arbeitnehmern auch der Ersatz der entgangenen Rentenbeiträge, wenn ein Arbeitsverhältnis aufgrund des Schadensereignisses nicht fortgesetzt werden kann. Der Anspruch auf Ersatz der Rentenbeiträge geht...