Wenn eine Person durch einen Unfall oder einen ärztlichen Behandlungsfehler verletzt oder getötet wird, können auch nahestehende Personen einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Die Voraussetzungen des sogenannten Schockschadens hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2022 deutlich herabgesetzt (BGH 06.12.2022 - VI ZR 168/21). Potenziell jede psychische Beeinträchtigung ist nunmehr geeignet, ein Schmerzensgeld auszulösen. Im Todesfall haben die Hinterbliebenen einen...