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24. Oktober 2023
Bei kurzen befristeten Arbeitsverträgen (bis zu 10 Wochen) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Krankengeld. Dementsprechend ist der Beitragssatz ermäßigt. Zwar kann der Arbeitnehmer eine gesetzliche Versicherung mit Krankengeld wählen und dann den regulären Beitragssatz übernehmen (Wahltarif). Wenn der fehlende Anspruch auf Krankengeld aber unbekannt ist, kann dieser Tarif auch nicht gewählt werden. Die Krankenkasse könnte allerdings ihre Versicherten benachrichtigen, sobald sie...